„Wolle Titel kaufen?“ Wenn Sie Arzt sind und Psychoanalytiker werden wollen, dann lassen Sie sich nicht zu leicht abwimmeln. In den Informationen der Ärztekammern steht geschrieben: „Voraussetzung zum Erwerb des Zusatztitels Psychoanalyse ist ein Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV-Facharzt). Dieser Satz hat zur Folge, dass viele Ärzte sich nicht zur Psychoanalyse-Weiterbildung anmelden, obwohl sie sich kaum etwas sehnlicher wünschen. Dieser Satz hat zur Folge, dass Institute selbst glauben, die Ärzte bräuchten einen Facharzt der UPV zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Weiterbildung. Doch das stimmt nicht. (Text & Bild: © Dunja Voos)
Approbation (3. Staatsexamen) reicht
Bei Psychologen reicht ein abgeschlossenes Psychologiestudium, um mit der Psychoanalyse-Ausbildung zu beginnen. Bei Ärzten soll es so sein, dass sie erst nach der 5- bis 6-jährigen Facharztweiterbildung mit der Psychoanalyse-Weiterbildung beginnen können? So ist es zum Glück nicht: Auch bei Ärzten reicht das 3. Staatsexamen, also die Approbation als Arzt, um mit der Psychoanalyse-Weiterbildung beginnen zu können, denn:
Nachfragen. Bei „Nein“ nochmal nachfragen.
Fragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer, bei Ihrem Institut nach – die Chancen sind groß, dass Sie Analytiker/Analytikerin werden können, auch, wenn Sie NOCH keinen Facharzt haben. Aber man kann die Weiterbildung ja auch kombinieren mit der Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin. Die Kataloge sind zu großen Teilen deckungsgleich.
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