Nun habe ich es schriftlich von der Ärztekammer Nordrhein: „Die Zusatzweiterbildung kann jedoch bereits absolviert werden, ohne dass die Anerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt“ (Schreiben vom 2.11.2016). Einen „Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) braucht man erst, wenn man die Abschlussprüfung ablegen will.
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