Ebenso wie Psychologen müssen sich Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychotherapie“ befinden, an das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) halten. Ein gutes Beispiel dafür, wie die von Ärzten durchgeführten Psychotherapien in der Weiterbildung formal aussehen, liefert das „Ausbildungs-Handbuch“ (PDF) des Instituts für Verhaltenstherapie der Universität Marburg (Stand: 2013).
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