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Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

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Wieviele Stunden Psychotherapie wird meine Krankenkasse wohl übernehmen? Welche Psychotherapie-Richtungen sind in ihrer Wirksamkeit belegt? Wie funktioniert das Gutachter-Verfahren? Auf all diese Fragen gibt die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie Auskunft. Sobald also die Krankenkasse ins Spiel kommt, gilt diese Psychotherapie-Richtlinie. Ein Psychotherapieverfahren, das von der Krankenkasse anerkannt bzw. bezahlt wird, heißt auch „Richtlinienpsychotherapie“. Abgerufen werden können diese Infos auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). (Text: © Dunja Voos, Bild: © Sascha Sebastian, Pixelio)

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Dieser Beitrag erschien erstmals am 6.2.2008
Aktualisiert am 16.9.2015


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