Im Psychotherapeutengesetz und in der Berufsordnung für Psychotherapeuten ist zwar immer nur die Rede von „Psychologischen Psychotherapeuten“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“, doch die Gesetze und Regelungen gelten auch für Ärzte mit dem Zusatztitel „Psychotherapie“. Die Berufsordnung für Psychotherapeuten ist auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer zu finden: Stichwort Musterberufsordnung.
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