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Antragsstellung Psychotherapie: PTV1/PTV2 nicht für Privatpatienten

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ptv1ptv2Bei “Kassenpatienten” (Patienten der gesetzlichen Krankenkasse) stellt der Psychotherapeut einen Antrag bei der Krankenkasse mit den Formularen “PTV 1 und PTV 2″. Für Privatpatienten werden diese Formulare nicht verwendet. Private Krankenkassen habe eigene Formulare. Viele Therapeuten bitten die Privatpatienten, bei ihrer privaten Krankenkasse nach den entsprechenden Formularen zu fragen und diese zur Therapie mitzubringen. Auch im Kostenersattungsverfahren werden diese Formulare nicht verwendet. (Text & Bild: © Dunja Voos)

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