Viele Psychoanalytiker und Psychotherapeuten haben keinen Kassensitz, das heißt, die Krankenkassen übernehmen nicht so selbstverständlich die Kosten wie bei einem Vertragstherapeuten. Psychologen oder Ärzte mit abgeschlossener Psychoanalyse- bzw. Psychotherapie-Ausbildung können jedoch einen Antrag auf „Kostenerstattung“ bei der Krankenkasse stellen. Hier ein Beispiel, wie man vorgehen kann: (Text & Bild: © Dunja Voos)
Kostenerstattung
- Wenn ein Patient anruft, sollte man ihm erklären, dass die Kassen die Kosten nur dann übernehmen, wenn der Patient keinen Vertrags-Psychotherapeuten gefunden hat, der ihm in naher Zukunft einen Therapieplatz zur Verfügung stellen könnte.
- Einige Therapeuten laden den Patienten zu einem Vorstellungsgespräch ein, das der Patient selbst zahlt. Die Kosten liegen häufig im Bereich von 90 Euro.
- In der 1. Stunde kann der Therapeut dem Patienten Vordrucke (Psychotherapie-Antrag) mitgeben, die der Patient bei der Krankenkasse einreichen kann. Zu diesen Formularen zählen:
- eine Dringlichkeitsbescheinigung (vom ärztlichen Psychotherapeuten oder Hausarzt auszustellen)
- eine Liste, in die der Patient die Adressen der Kassen-Therapeuten eintragen kann, die er vergeblich angerufen hat
- einen Vordruck zum Antrag auf Kostenerstattung („Hiermit beantrage ich, dass mir die Kosten, die mir durch die Psychotherapie bei Frau X entstehen, erstattet werden.“).
„Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Therapeutin im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens für Psychotherapie Rechnungen direkt an die Krankenkasse stellt.“ Diese Abtretungserklärung schickt der Patient oder der Therapeut an die Krankenkasse.
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Links:
Psychoanalyse nach Freud und Lacan
Kostenerstattung
Psychotherapiepraxis Hamburg Altona
Kostenerstattung
Ein Ratgeber der Bundespsychhotherapeutenkammer für psychisch kranke Menschen
PDF
Wer übernimmt die Kosten?
Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK)
Hafen-City-Universität Hamburg:
Informationen zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (PDF)
Dieser Beitrag erschien erstmals am 17.9.2014
Aktualisiert am 12.9.2016