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29 Wie wird man Psychoanalytiker? Arbeiten nach dem Kostenerstattungs-Prinzip

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kostenerstattung_wie_funktioniertViele Psychoanalytiker und Psychotherapeuten haben keinen Kassensitz, das heißt, die Krankenkassen übernehmen nicht so selbstverständlich die Kosten wie bei einem Vertragstherapeuten. Psychologen oder Ärzte mit abgeschlossener Psychoanalyse- bzw. Psychotherapie-Ausbildung können jedoch einen Antrag auf „Kostenerstattung“ bei der Krankenkasse stellen. Hier ein Beispiel, wie man vorgehen kann: (Text & Bild: © Dunja Voos)

Kostenerstattung

  • Wenn ein Patient anruft, sollte man ihm erklären, dass die Kassen die Kosten nur dann übernehmen, wenn der Patient keinen Vertrags-Psychotherapeuten gefunden hat, der ihm in naher Zukunft einen Therapieplatz zur Verfügung stellen könnte.
  • Einige Therapeuten laden den Patienten zu einem Vorstellungsgespräch ein, das der Patient selbst zahlt. Die Kosten liegen häufig im Bereich von 90 Euro.
  • In der 1. Stunde kann der Therapeut dem Patienten Vordrucke (Psychotherapie-Antrag) mitgeben, die der Patient bei der Krankenkasse einreichen kann. Zu diesen Formularen zählen:
  1. eine Dringlichkeitsbescheinigung (vom ärztlichen Psychotherapeuten oder Hausarzt auszustellen)
  2. eine Liste, in die der Patient die Adressen der Kassen-Therapeuten eintragen kann, die er vergeblich angerufen hat
  3. einen Vordruck zum Antrag auf Kostenerstattung („Hiermit beantrage ich, dass mir die Kosten, die mir durch die Psychotherapie bei Frau X entstehen, erstattet werden.“).
  • Offiziell muss der Patient sich selbst um den Kostenerstattungsantrag kümmern. Da viele aber überfordert sind, helfen viele private Psychotherapeuten ihren Patienten dabei.
  • Es ist sinnvoll, sich noch einmal die Punkte zur Ärztlichen Schweigepflicht durchzulesen. Es kann sinnvoll sein, den Patienten ein Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben zu lassen. Die Entbindung von der Schweigepflicht ermöglicht die einfachere Kommunikation mit den Krankenkassen und ärztlichen/psychologischen Kollegen.
  • Zeugnisse beilegen. Die Krankenkassen fordern gelegentlich Nachweise des privatärztlich tätigen Psychotherapeuten an wie z.B. das Zeugnis über den Zusatztitel „Psychotherapie“ und die Approbationsurkunde.
  • Der Privat-Therapeut schreibt die Krankenkasse im Namen des Patienten (mit seiner Erlaubnis!) an und erklärt, dass er dem Patienten in Kürze einen Therapieplatz anbieten kann. Der Privat-Therapeut listet dabei die Kosten auf, die dem Patienten voraussichtlich entstehen werden.
  • Es dauert etwa 3-5 Wochen, bis die Genehmigung für die 5 probatorischen Sitzungen erteilt wird. Nach der 3. oder 4. Stunde schreibt man einen Bericht an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) und beantragt die Kostenübernahme für die eigentliche Therapie. Hier muss man jedoch oft wieder einige Wochen auf den Bescheid warten.
  • Wird der Antrag auf Kostenerstattung nicht genehmigt, kann der Patient Widerspruch einlegen. Einen Beispieltext liefert die Patientenbroschüre „Kostenerstattung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF).
  • Rechnung schreiben. Am Ende des Monats schreibt der privatärztlich tätige Therapeut dem Patienten eine Rechnung. Der Patient überweist dem Therapeuten das Honorar. Dann reicht der Patient die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhält das Geld zurück.
  • Alternative: Rechnung direkt an die Kasse stellen. Es ist auch möglich, die Rechnung direkt an die Krankenkasse zu schicken. Dazu ist es notwendig, den Patienten eine „Abtretungserklärung“ unterschreiben zu lassen, etwa so:
    „Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Therapeutin im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens für Psychotherapie Rechnungen direkt an die Krankenkasse stellt.“ Diese Abtretungserklärung schickt der Patient oder der Therapeut an die Krankenkasse.
  • Der Patient sollte dabei nichts zuzahlen müssen. Manche Krankenkassen zahlen „nur“ den gesetzlichen Krankenkassensatz von ca. 87 € pro Psychotherapiestunde, während der übliche 2,3-fache Satz nach der Gebührenordnung für Privat-Ärzte ca. 92 € beträgt (Tiefenpsychologische bzw. Analytische Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ, Nr. 861 bzw. 863).
  • Empfehlung: Auf Facebook gibt es eine Kostenerstattungsgruppe.

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    Psychotherapieplatzsuche: Krankenkasse zahlt möglicherweise Therapie in Privatpraxis

    Links:

    Psychoanalyse nach Freud und Lacan
    Kostenerstattung

    Psychotherapiepraxis Hamburg Altona

    Kostenerstattung
    Ein Ratgeber der Bundespsychhotherapeutenkammer für psychisch kranke Menschen
    PDF

    Wer übernimmt die Kosten?
    Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK)

    Hafen-City-Universität Hamburg:
    Informationen zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (PDF)

    Dieser Beitrag erschien erstmals am 17.9.2014
    Aktualisiert am 12.9.2016


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