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Neue Psychotherapie-Richtlinie tritt voraussichtlich am 1.4.2017 in Kraft

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Voraussichtlich am 1.4.2017 wird eine neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft treten. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt dem Bundesministerium für Gesundheit gerade neue Beschlüsse zur Prüfung vor (Quelle: Ärzteblatt, 16.6.2016). Das heißt, es wird für Psychotherapeuten und Patienten einige neue Regelungen geben. Geplant ist, dass der Patient den gewünschten Therapeuten nur dann direkt aufsuchen kann, wenn er eine spezielle Sprechstunde anbietet. Wenn der gewünschte Therapeut so eine Sprechstunde nicht anbietet, muss der Patient erst für eine Stunde zu einem anderen Therapeuten. Das bisherige System, dass der Patient direkt zu seinem Wunschtherapeuten gehen kann, funktioniert dann nicht mehr.

Kritik der DGPT

Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychosomatik, Psychotherapie und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) schreibt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 13.7.2016: “ Patienten, die einen Therapeuten, der keine Sprechstunde anbietet, direkt in Anspruch nehmen wollen, ist dies temporär verwehrt, da der Sprechstundenbesuch vor Beginn einer Therapie für den Patienten verpflichtend ist. Erst nach dem Besuch einer Sprechstunde bei einem anderen Therapeuten könnte der Patient den ursprünglich gewünschten Therapeuten wieder aufsuchen. Damit ist nicht nur das Erstzugangsrecht für einige Patienten eingeschränkt. Es werden auch u.U. auf Sprechstunden spezialisierte Großpraxen (MVZ etc.) etabliert bzw. gestärkt.“

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