Beispiel nach den Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer Nordrhein. Ich mache zur Zeit die Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.V. (www.psychoanalayse-koeln.org). Die Voraussetzung für den Zusatztitel ist ein Facharzttitel. Man überlegt sich zu Beginn, ob man den Zusatztitel in der Richtung „Verhaltenstherapie“ oder „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ erlangen möchte und sucht sich danach ein Ausbildungsinstitut aus. (Text & Bild: © Dunja Voos)
Der Weiterbildungskatalog
Dann macht man sich auf den Weg, den Weiterbildungskatalog der Ärztekammer Nordrhein zu erfüllen. Er bildet die Basis. Das Weiterbildungsinstitut kann jedoch höhere Anforderungen stellen als die Ärztekammer selbst (siehe Merkblatt der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft, PDF). Zum Beispiel muss man bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf 150 Behandlungsstunden nachweisen, während die Ärztekammer selbst nur 120 Stunden fordert. Das letzte Wort hat das Ausbildungsinstitut – hiernach muss man sich als Weiterzubildender richten.
Die Ärztekammer fordert „100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung“ (siehe hier), während die Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln von 150 Stunden Selbsterfahrung spricht. Die eigene Therapie bei einem guten Lehrtherapeuten ist für die zukünftigen Therapien unglaublich viel wert, daher sollte man sich seinen Therapeuten gut aussuchen und die Zeit gut nutzen. Hier auf jeden Fall viel Zeit für die Suche einplanen und mit Training für die Frustrationstoleranz rechnen.
Bausteine
Viele erwerben zuerst den Zusatztitel „Psychosomatische Grundversorgung“; er kann als Baustein für den Zusatztitel „Psychotherapie“ genutzt werden, denn hiermit sind dann schon Balintstunden und einige Theoriestunden abgedeckt. Hier eignen sich z.B. die Kurse der Nordrheinischen Akademie auf Norderney. Wichtig ist es z.B. bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft, dass die Fortbildungen möglichst von jemandem durchgeführt werden, der Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) ist. Daher sollte man sich vor den Kursbesuchen informieren, ob sie vom Ausbildungsinstitut anerkannt werden.
Kurse innerhalb und außerhalb des Instituts
Die Balintgruppenkurse kann man am Institut oder außerhalb machen. Hier kann ich z.B. die Kurse von Dr. Scheib (auf Mallorca und in Deutschland) empfehlen oder die Kurse der Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie (APP) Köln, z.B. bei Dr. med. Norbert Hartkamp (Psychoanalytiker, DPG) in Solingen.
Hypnose lernen ist spannend
Die zweimal 16 Stunden Hypnose habe ich bei der Akademie für Verhaltenstherapie (AVT) in Köln abgeleistet (bei der Psychotherapeutin Heike von Wedel).
Ausbildungsinstitute und Ärztekammer sprechen manchmal von Doppelstunden, während an anderen Stellen Einzelstunden angegeben werden. Man benötigt z.B. „zweimal 16 Stunden Hypnose (oder Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation)“, das sind also insgesamt 32 Einzelstunden (UE = Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) = 16 Doppelstunden. Weil dies so verwirrend ist, finden sich auch auf den Informationsseiten der Anbieter manchmal Fehler. Hier also genau hingucken.
Die Patientenbehandlungen
Die Patienten kann man in der eigenen Praxis behandeln. Da man selbst ja den Zusatz „Psychotherapie“ noch nicht hat, können die Kassen die Therapiekosten nur übernehmen, wenn man die Patienten über das Ausbildungsinstitut anmeldet. Das Ausbildungsinstitut rechnet mit den Krankenkassen ab. Man erhält das Honorar vom Ausbildungsinstitut, wobei das Institut einen Teil einbehält.
Die fünf probatorischen Sitzungen kann man recht komplikationslos durchführen – sie werden in der Regel von den Krankenkassen bezahlt. Doch schon in dieser Zeit beantragt man die Psychotherapie des Patienten mithilfe des Supervisors, der den Bericht an den Gutachter und das Antragsformular „PTV 2“ unterschreiben muss. Nach jeder 4. Behandlungsstunde geht man zur Supervision bei einem Supervisor der Arbeitsgemeinschaft. Insgesamt müssen 40 Supervisionsstunden nachgewiesen werden. In der Supervisionsstunde können auch mehrere Patienten besprochen werden, das heißt, man braucht nicht pro Patient einen Supervisor. Es müssen unter Supervision drei Behandlungsfälle abgeschlossen werden.
Das Ende der Weiterbildung
Am Ende der Weiterbildung steht z.B. bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf ein Gespräch. Man schreibt einen Fallbericht und stellt in einem Gespräch mit den weiterbildungsbefugten Ärzten seinen Fall vor. Die Ärzte unterschreiben das Logbuch (PDF). Damit meldet man sich bei der Ärztekammer Nordrhein zur Prüfung an. Die Prüfungstermine sind dieselben wie die Prüfungstermine zum Facharztabschluss auch – Sie finden sie hier auf der Website der Ärztekammer Nordrhein.