Am Anfang einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie stehen meistens fünf probatorische Sitzungen (Einheitlicher Bewertungsmaßstag, EBM = 35150, 62,91 Euro je Sitzung). Diese fünf probatorischen Sitzungen sind jedoch kein Muss. Schreibt man nach der zweiten oder dritten Stunde den Bericht an den Gutachter der gesetzlichen Krankenkasse und geht alles schnell, so kann die Kostenzusage der Krankenkasse schon nach der 4. probatorischen Sitzung im Briefkasten liegen. Ab der Kostenzusage beginnt die „richtige“ Therapie, die dann z.B. nach EBM 35210 (tiefenpsychologische Langzeittherapie) oder EBM 35210 (analytische Langzeittherapie, EBM 35210) mit je 82,96 Euro abgerechnet wird. (Text & Bild: ©Dunja Voos)
Und bei Privatpatienten?
Bei Privatpatienten gibt es keine unterschiedlichen Honorarsätze für probatorische und „echte“ Therapiesitzungen. Hier dokumentiert der Therapeut lediglich, dass es sich bei den ersten fünf Sitzungen um probatorische Sitzungen handelt. Für die Sitzungen erhält der Therapeut jedoch von Beginn an das volle Honorar (zum Beispiel nach Gebührenordnungspunkt GOÄ 861, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, ca. 92 Euro).